Was sich bei Google-Bewertungen im April 2026 geändert hat — und warum das viele Betriebe betrifft

Bei deinem Friseur, beim Autohaus, in der Werkstatt: Vielleicht hängt da ein Schild an der Kasse. „Wenn Sie zufrieden waren, freut sich Sandra über eine Erwähnung in der Google-Bewertung.“ Klingt nett, hat in vielen Branchen Tradition — und ist seit Mitte April 2026 ausdrücklich gegen Googles Regeln.

Google hat seine Bewertungsrichtlinien stillschweigend ergänzt. Die Änderung ist klein im Wortlaut, aber sie trifft eine Praxis, die in vielen Betrieben zum Alltag gehört. Wer das nicht weiß, riskiert, dass seine Bewertungen automatisch gelöscht werden — oder im Wiederholungsfall das ganze Profil eingeschränkt wird.

Was vorher üblich war

Über Jahre hinweg haben viele Betriebe ihre Mitarbeiter angehalten, bei zufriedenen Kunden gezielt um Bewertungen zu bitten. Mit zwei Mustern, die sich besonders eingebürgert haben:

  • Stückzahl-Vorgaben: „Jeder Verkäufer soll fünf Bewertungen pro Monat einsammeln.“ Manchmal als Bonus-Anreiz, manchmal als interne Kennzahl.
  • Namens-Erwähnung: „Sagen Sie dem Kunden, er soll mich namentlich in der Bewertung erwähnen.“ Besonders verbreitet im Autohandel, in Werkstätten, bei Zahnärzten und in Hotels.

Aus Sicht des Inhabers war das logisch: Mitarbeiter, die in Bewertungen gelobt werden, kriegen mehr Anfragen direkt nach ihnen. Das verbindet Kundennähe mit Belohnung. Und gut aussehen tut es auch.

Was Google jetzt geändert hat

Am 17. April 2026 hat Google zwei neue Punkte in die offizielle Richtlinie aufgenommen. Im deutschen Originaltext heißt es:

„Händler, die Mitarbeiter auffordern, eine bestimmte Anzahl von Rezensionen zu erbitten“

„Händler, die Mitarbeiter auffordern, Rezensionen mit bestimmten Inhalten zu erbitten, einschließlich Inhalten, in denen bestimmtes Personal benannt wird“

Beides ist jetzt ausdrücklich verboten. Eingeordnet ist es im Abschnitt zu manipulierten Bewertungen — also dort, wo Google sonst über gekaufte Bewertungen und Fake-Profile spricht. Das zeigt, wie ernst Google das nimmt.

Was außerdem klargestellt wurde: Du darfst Kunden nicht vor Ort zur Bewertung drängen. Das Tablet im Empfangsbereich („Würden Sie kurz eine Bewertung abgeben?“) fällt damit auch raus.

Warum Google das macht

Googles Bewertungssystem lebt von Glaubwürdigkeit. Wenn eine Bewertung wie ein Werbetext klingt — „Vielen Dank an Sandra für die super Beratung!“ — vermutet jeder Leser zu Recht, dass da nachgeholfen wurde. Studien zeigen: Bewertungen mit Namensnennung wirken auf Leser oft konstruiert. Genau diesen Verdacht will Google aus dem System bekommen.

Die Erkennung läuft inzwischen automatisch. Googles Systeme prüfen jede Bewertung, bevor sie veröffentlicht wird. Wer Muster erzeugt — viele Bewertungen mit demselben Mitarbeiternamen, ungewöhnliche Häufungen — fällt schneller auf, als die meisten Inhaber denken.

Was jetzt für dich gilt

Du darfst weiterhin um Bewertungen bitten. Nur eben anders.

Erlaubt bleibt:

  • Eine ehrliche Bitte um eine Bewertung nach dem Termin oder Kauf — per E-Mail, SMS oder QR-Code
  • Ein Hinweis auf der Rechnung oder im Mailfooter
  • Ein QR-Code auf dem Tresen, den der Kunde mitnehmen oder zu Hause einscannen kann
  • Antworten auf Bewertungen — positiv wie negativ

Nicht mehr erlaubt:

  • Mitarbeiter mit Stückzahl-Zielen versorgen („fünf Bewertungen pro Monat“)
  • Den Mitarbeiter bitten, den Kunden um eine Bewertung mit seinem Namen zu bitten
  • Tablet oder Bewertungs-Kiosk im Laden, an dem Kunden gleich vor Ort bewerten
  • Nur zufriedene Kunden gezielt um Bewertungen bitten und unzufriedene aussortieren

Die Logik dahinter: Du darfst die Tür öffnen, aber du darfst nicht steuern, was der Kunde in den Raum sagt. Der Inhalt der Bewertung gehört dem Kunden.

Was du diese Woche tun solltest

Drei kurze Schritte, in einer halben Stunde erledigt:

  1. Materialien checken. Schilder, Aufsteller, Visitenkarten mit Bewertungsbitten — irgendwo Stückzahl- oder Namens-Hinweise drauf? Die müssen weg.
  2. Mitarbeiter informieren. Wenn du im Team eine Routine etabliert hast, in der nach Mitarbeiternamen gefragt wird, das aktiv abstellen. Kurze Ansage reicht.
  3. Bewertungslink in den Standard-Workflow. QR-Code auf der Rechnung, Link in der Bestätigungs-Mail nach dem Termin — das sind die zwei Wege, die jetzt sauber funktionieren.

Wenn du in Schleswig-Holstein einen Betrieb mit ein paar Mitarbeitern hast und unsicher bist, ob deine bisherige Praxis noch passt: Eine kurze Bestandsaufnahme dauert keine zwanzig Minuten.

Disclaimer

Dieser Beitrag fasst Googles Richtlinienänderung vom 17. April 2026 zusammen. Er ist keine Rechtsberatung. Wenn es um konkrete rechtliche Fragen geht — etwa zur Löschung einer Bewertung oder zu wettbewerbsrechtlichen Themen — wende dich an einen Anwalt für Medien- oder Wettbewerbsrecht. Ich bin Berater für lokale Online-Sichtbarkeit, kein Jurist.

Quellen

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Über den Autor

Thorsten Lutz ist Berater für lokale Online-Sichtbarkeit in Schleswig-Holstein. Er richtet Google-Unternehmensprofile für kleine und mittlere Betriebe ein und betreut sie laufend — inklusive Bewertungsmanagement. Mit 29 Jahren Außendienst-Erfahrung kennt er den Alltag in Werkstätten, Friseursalons, Praxen und im Einzelhandel — und weiß, welche Routinen sich heute noch lohnen und welche zum Risiko geworden sind.

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